Impressum und Datenschutz: Pflichtangaben für die Website.
Was auf die Website eines Betriebs gehört, damit sie nicht zum Abmahnrisiko wird. Ein Überblick über Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Hinweis und Barrierefreiheit — in verständlicher Sprache. Keine Rechtsberatung: Im Zweifel fragst du deine Kammer oder einen Anwalt.
impressum
Wer geschäftlich eine Website betreibt, braucht ein Impressum. Die Pflicht steht heute in Paragraf 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes, früher im Telemediengesetz. Wer noch „nach § 5 TMG“ schreibt, sollte das bei Gelegenheit anpassen. Das Impressum muss von jeder Seite aus mit einem Klick erreichbar sein, üblich ist ein Link im Footer.
datenschutzerklärung
Sobald die Website personenbezogene Daten verarbeitet, braucht sie eine Datenschutzerklärung — und das tut praktisch jede, schon durch das Server-Protokoll. Sie muss beschreiben, was tatsächlich passiert: welches Kontaktformular, welche Statistik, welche eingebundenen Karten oder Videos, welcher Hoster. Eine kopierte Erklärung, die Dienste nennt, die du nicht nutzt, oder die nutzt, die nicht genannt sind, ist so gut wie keine.
Generatoren von Kanzleien und Datenschutzportalen sind ein guter Startpunkt. Wichtig ist, sie bei jeder Änderung der Website zu aktualisieren.
cookie-hinweis
Ein Cookie-Banner mit Einwilligung braucht, wer Dinge im Browser der Besucher speichert oder ausliest, die für den Betrieb der Seite nicht nötig sind — typisch sind Statistik, Werbung, eingebettete Videos oder Karten. Grundlage ist das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz, früher TTDSG. Wichtig: Ablehnen muss genauso einfach sein wie Zustimmen, und vor der Zustimmung darf nichts geladen werden, was zustimmungspflichtig ist. Wer gar keine solchen Dienste nutzt, braucht auch kein Banner.
barrierefreiheit
Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es betrifft vor allem Websites, über die Verbraucher etwas kaufen oder buchen, etwa Online-Shops oder Terminbuchungen mit Vertragsschluss. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen — gemeint sind Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz. Unabhängig von der Pflicht lohnt sich Barrierefreiheit: gut lesbare Kontraste, Bildbeschreibungen und eine klare Struktur helfen allen Besuchern und auch Google.
was sonst oft fehlt
prüfen lassen
Einen ersten Blick auf deine Website gibt der kostenlose Website-Check. Wenn ich eine Website baue oder überarbeite, gehören Impressum, Datenschutzerklärung und ein sauber eingestellter Cookie-Hinweis dazu — mehr dazu unter Website erstellen lassen und Webdesign aus Rees. Die rechtliche Prüfung im Einzelfall ersetzt das nicht.
häufige fragen
Brauche ich als Kleinunternehmer ein Impressum?
Ja. Die Pflicht hängt nicht von der Größe ab, sondern davon, ob die Website geschäftlich ist. Auch eine einfache Visitenkarten-Seite braucht ein Impressum.
Reicht eine Datenschutzerklärung aus einem Generator?
Als Start ja, wenn du sie an deine Website anpasst und alle tatsächlich genutzten Dienste auswählst. Ein ungeprüft übernommener Mustertext reicht meist nicht.
Brauche ich ein Cookie-Banner, wenn ich Google Analytics nutze?
In der Regel ja, weil Analytics Daten im Browser speichert und an Google überträgt. Ohne Zustimmung darf es nicht laden.
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